Einbürgerung in Deutschland: Ohne Passnachweis kaum eine Chance auf Staatsbürgerschaft

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Ein Nahaufnahme-Bild einer Identitätskarte mit der amerikanischen Flagge und dem Text "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Entscheidung: In der Regel muss die Identität für die Naturalisierung in Deutschland nachgewiesen werden - Einbürgerung in Deutschland: Ohne Passnachweis kaum eine Chance auf Staatsbürgerschaft

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

  1. Dezember 2025, 14:49 Uhr

Ein syrischer Mann, der seit 2014 in Deutschland lebt, wurde die Staatsbürgerschaft verweigert, nachdem er sich geweigert hatte, einen syrischen Pass zu beantragen, um seine Identität nachzuweisen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass ein Pass weiterhin das primäre Mittel zur Identitätsbestätigung bei Einbürgerungen in Deutschland bleibt, und hob damit ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auf.

Im Mittelpunkt des Falls steht ein 30-jähriger syrischer Flüchtling, der 2014 nach Deutschland kam. Die Behörden in Mettmann, Nordrhein-Westfalen, lehnten seinen Einbürgerungsantrag ab, weil er keinen syrischen Pass beantragen wollte. Der Mann argumentierte, dies sei unmöglich, doch die Beamten bestanden auf dem Pass als Identitätsnachweis.

Das Urteil unterstreicht die strengen Identitätsprüfungen bei Einbürgerungsanträgen in Deutschland. Antragsteller ohne Pass müssen nun nachweisen, dass sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um einen zu erhalten. Der Fall wird zur erneuten Prüfung nach Düsseldorf zurückverwiesen, wo er unter Berücksichtigung dieser Richtlinien neu bewertet wird.