08 May 2026, 18:05

dbb wirft Bundesregierung Verfassungsbruch bei Beamtengehältern vor

Verfassungswidrigkeit: Teile der Gehaltsreform werden von Beamtengewerkschaft kritisiert

dbb wirft Bundesregierung Verfassungsbruch bei Beamtengehältern vor

Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) hat scharfe Kritik an den geplante Gehaltsreformen der Bundesregierung für Bundesbedienstete geübt. Die Gewerkschaft wirft vor, zentrale Teile des Entwurfes verletzten verfassungsrechtliche Grundsätze der Besoldungsgerechtigkeit. Zwar begrüßt sie einzelne Änderungen, bestehe aber auf umfassende Nachbesserungen, bevor das Vorhaben umgesetzt werden könne.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte einen Reformvorschlag vorgelegt, der die Einstiegsgehälter für Beamtenanwärter erhöhen soll. Demnach würden Neueinstellungen künftig in die zweite statt in die niedrigste Besoldungsstufe eingruppiert. Zudem verzichtet der Entwurf auf das bisher geltende „Alleinverdienerprinzip“ und unterstellt bei der Gehaltsberechnung ein fiktives Partnereinkommen von rund 20.000 Euro jährlich.

Der dbb kritisiert diese Anpassung als ungerecht, da die Einkünfte des Partners „außerhalb des Einflussbereichs des Beamten“ lägen. Zudem bemängelt die Gewerkschaft, dass Führungskräfte der B-Besoldung im Vergleich zu Angestellten der A-Skala geringere Gehaltserhöhungen erhielten. Besonders problematisch sei die geplante 1,6-Prozent-Lücke zwischen den Stufen B3 und B4, für die der Verband eine „kritische Überprüfung“ der Differenzierung fordert.

Laut eigenen Berechnungen des dbb verstoßen die aktuellen Zahlen gegen die verfassungsrechtlich vorgeschriebene „Differenzierungsregel“, die Mindestabstände zwischen den Besoldungsgruppen vorschreibt. Zudem warnt die Gewerkschaft, die Reform in ihrer jetzigen Form verletze das „Leistungsprinzip“ – einen zentralen Grundsatz der Beamtenbesoldung. Das Innenministerium wollte sich auf Anfrage nicht zu den Bedenken gegenüber der B-Besoldung äußern.

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Die Forderungen des dbb erhöhen den Druck auf die Regierung, den Gesetzentwurf nachzubessern. Ohne Änderungen drohen rechtliche Klagen wegen Verstößen gegen verfassungsmäßige Besoldungsregeln. Die Haltung der Gewerkschaft deutet darauf hin, dass vor einer endgültigen Entscheidung noch Verhandlungsbedarf besteht.

Quelle