15 April 2026, 14:11

DAK Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026

Plakat mit der Aufschrift "Senken Sie die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente unter der Biden-Harris-Regierung" mit Text und Logo.

DAK Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026

DAK Gesundheit aktualisiert Abrechnungsregeln für Apotheken

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Die DAK Gesundheit hat ihre Abrechnungsrichtlinien für Apotheken überarbeitet, die Kostenvoranschläge und Rechnungen einreichen. Ab dem 1. Mai 2026 gelten strengere Vorgaben für die Angabe von Preisen und Mehrwertsteuer-Details. Fehler in den Einreichungen können zu Ablehnungen oder Streitigkeiten mit der Krankenkasse führen.

Nach den neuen Richtlinien müssen Apotheken in elektronischen Kostenvoranschlägen Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) angeben – sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart sind. Bei Nettopreisen ist zudem ein Mehrwertsteuer-Hinweis erforderlich: entweder "Netto (regulärer MwSt-Satz)" oder "Netto (ermäßigter MwSt-Satz)". Bei automatisierten Abrechnungen müssen die Preise mit den Kennzeichen "1" für den regulären Satz oder "2" für den ermäßigten Satz versehen werden.

Ausnahmen gelten, wenn vertraglich Bruttopreise festgelegt sind oder keine Mehrwertsteuer anfällt. In diesen Fällen sind folgende Angaben nötig: "Brutto (regulärer MwSt-Satz)", "Brutto (ermäßigter MwSt-Satz)" oder "Keine MwSt". Ein Hinweis entfällt, wenn der Vertrag ausdrücklich Bruttopreise vorsieht oder eine Steuerbefreiung bestätigt.

Die DAK Gesundheit betont, dass fehlerhafte oder fehlende MwSt-Angaben nach dem Stichtag zur Ablehnung der Einreichungen führen. Wiederholte Fehler könnten zu Abrechnungsstreitigkeiten eskalieren und die Zahlungsabwicklung beeinträchtigen.

Die Änderungen treten am 1. Mai 2026 in Kraft. Apotheken müssen ihre Abrechnungssysteme entsprechend anpassen. Korrekte MwSt-Hinweise und Preisangaben sind dann zwingend erforderlich, um Verzögerungen oder finanzielle Komplikationen zu vermeiden. Die Krankenkasse ruft alle Leistungserbringer auf, ihre Prozesse vor dem Stichtag zu überprüfen.

Quelle