Brandenburger Landtagsabgeordnete setzen Gehaltserhöhung für 2027 weitgehend aus
Nina WalterBrandenburger Landtagsabgeordnete setzen Gehaltserhöhung für 2027 weitgehend aus
Abgeordnete des Brandenburger Landtages haben beschlossen, den Großteil der für 2027 geplanten Erhöhung ihrer Grundvergütung auszusetzen. Der Schritt folgt Forderungen der Oppositionsfraktionen, die Erhöhung vollständig einzufrieren. Dadurch sollen im Haushalt des Landtags etwa 700.000 Euro eingespart werden.
Die Fraktionen von AfD und BSW hatten zunächst eine vollständige Aussetzung der Erhöhung für das kommende Jahr gefordert. Die BSW verlangte konkret einen Stopp beider Bestandteile der Grundvergütung: des lohngebundenen Anteils von 8.911,89 Euro sowie des inflationsbereinigten Anteils von 1.217,22 Euro pro Monat.
Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte dafür, den Großteil der automatischen Erhöhung zu streichen, behielt jedoch die allgemeine Anpassungsgrenze von 3,5 Prozent bei. Die Wahlkreiszulage von 270 Euro und die monatlichen Pensionsbeiträge in Höhe von 10.399,11 Euro bleiben unverändert. Die AfD schlug zudem vor, künftige Anpassungen der Zulagen nur noch alle zwei Jahre und in Anlehnung an die allgemeine Lohnentwicklung vorzunehmen.
Durch die Aussetzung des Großteil der geplanten Erhöhung verringern sich die Ausgaben des Landtags. Die Wahlkreiszulage und die Pensionsbeiträge der Abgeordneten bleiben unverändert, während der automatische Anpassungsmechanismus für die Zulagen ansonsten weiterhin gilt.






