Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen Verfassungsfeindlichkeit – Gericht bestätigt Urteil
Finn FuchsBrandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen Verfassungsfeindlichkeit – Gericht bestätigt Urteil
Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig aus dem Dienst entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Bindung an die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands aufkamen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte eine Vorinstanz und erklärte ihre Entlassung aus der Ausbildung für rechtens.
Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die beiden Anwärter zunächst nach Hinweisen von Ausbildern und Kollegen entlassen. Zeugenaussagen belegten eindeutig verfassungsfeindliche Äußerungen der Männer, was Bedenken an ihrer Loyalität zu den demokratischen Prinzipien weckte.
Die Verfassungstreue ist in Deutschland eine zentrale Voraussetzung für den öffentlichen Dienst. Selbst begründete Zweifel an der Verfassungsloyalität einer Person können eine Entlassung rechtfertigen – insbesondere bei Beamten auf Probe. Das Gericht urteilte, dass das Verhalten der Anwärter sie für den Dienst ungeeignet mache.
Beide Männer legten gegen die Entscheidung Berufung ein, doch das Oberverwaltungsgericht wies ihre Klagen ab. Das Urteil ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
Der Fall unterstreicht die Erwartung, dass Beamte die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv verteidigen müssen. Anwärter im Probeverhältnis können jederzeit entlassen werden, wenn sie diesem Anspruch nicht gerecht werden. Mit dem Beschluss ist das Verfahren abgeschlossen – für die beiden ehemaligen Anwärter gibt es keine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen.






