29 January 2026, 04:10

BGH-Urteil: Wer haftet bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt?

EinBlueprint eines Hauses mit der Aufschrift "Landhaus in Berlin" auf einem Blatt Papier.

BGH entscheidet über die Haftung von Immobilienmaklern bei Diskriminierung bei der Wohnungsuche - BGH-Urteil: Wer haftet bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt?

Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag über Diskriminierung im Wohnungsmarkt

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am Donnerstag um 8:45 Uhr sein Urteil in einem Fall von Wohnungsdiskriminierung verkünden. Der Prozess dreht sich um eine Frau mit pakistanischen Wurzeln, die unter ihrem echten Namen wiederholt keine Besichtigungstermine für Wohnungen erhielt. Als sie sich jedoch unter einem deutsch klingenden Pseudonym bewarb, wurden ihr umgehend Termine angeboten.

Das Verfahren (Aktenzeichen I ZR 129/25) betrifft eine Frau aus Hessen, die sich mit ihrem tatsächlichen Namen für mehrere Wohnungsbesichtigungen bewarb – vergeblich. Doch als sie Anfragen unter einem deutschen Namen einreichte, erhielt sie sofort positive Rückmeldungen.

Das Landgericht Darmstadt hatte den Fall bereits als klaren Diskriminierungsfall gewertet. Nun muss der BGH klären, wer die Verantwortung trägt: der Vermieter oder der beteiligte Immobilienmakler. Nicht die Frage, ob Diskriminierung stattfand, steht zur Debatte, sondern die der Haftung.

Details zum Immobilienmakler sind in den öffentlichen Unterlagen nicht einsehbar. Das Urteil des BGH könnte richtungsweisend für künftige Mietstreitigkeiten dieser Art werden.

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Die Entscheidung wird zeigen, ob der Makler eine rechtliche Mitschuld an der Diskriminierung trägt. Zudem könnte sie Einfluss darauf haben, wie ähnliche Beschwerden künftig nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) behandelt werden. Wohnungsmarktaktivisten und Juristen werden das Urteil mit großer Aufmerksamkeit verfolgen.