BGH-Urteil beendet 15-jährigen Streit um mangelhaftes Landwirt-Silo
Ein langjähriger Rechtsstreit um ein mangelhaftes Silo hat nun endlich ein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 27. November 2025, dass ein Bauunternehmen sämtliche Mängel an einem 2010 für einen Landwirt errichteten Befahrsilo vollständig beheben muss. Das unter dem Aktenzeichen VII ZR 112/24 geführte Verfahren markiert das Ende eines 15-jährigen Streits um Verantwortung und Kosten.
Der Konflikt begann im September 2010, als das Bauunternehmen das Silo für den Landwirt fertigstellte. Kurz darauf traten Risse in der Konstruktion auf, was Zweifel an deren Haltbarkeit aufkommen ließ. Der Landwirt leitete daraufhin 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.
Bis 2015 hatte der Landwirt eine Klage auf 120.000 Euro eingereicht, um die Vorfinanzierung der Reparaturkosten abzudecken. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst recht und bestätigte seinen Anspruch auf ein mangelfreies Silo, wie ursprünglich vereinbart. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die zugesprochene Summe später jedoch um ein Drittel.
Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof, der Ende 2025 sein endgültiges Urteil fällte. Das Gericht bestätigte die Position des Landwirts und verpflichtete das Bauunternehmen, die Mängel ohne weitere Kürzungen vollständig zu beheben.
Das Urteil unterstreicht, dass der Landwirt Anspruch auf ein vertragsgemäßes, mangelfreies Silo hat. Das Bauunternehmen muss nun die notwendigen Reparaturen in vollem Umfang durchführen und setzt damit einem jahrelangen Rechtsstreit ein Ende. Die Entscheidung schafft einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Fälle, in denen es um vertragliche Verpflichtungen in Bauprojekten geht.






