25 April 2026, 04:05

Bewährungsstrafen im 85-Millionen-Betrugsfall um manipulierte Patientenakten

Plakat mit der Aufschrift "$160 Milliarden die Einsparungen, die Steuerzahler durch niedrigere Arzneimittelpreise durch Medicare-Verhandlungen sparen werden" und einem Logo.

Bewährungsstrafen im 85-Millionen-Betrugsfall um manipulierte Patientenakten

Ein Berliner Gericht hat in einem Bestechungsfall mit 85 Millionen Euro veruntreuten Geldern Bewährungsstrafen verhängt. Ein ehemaliges Vorstandsmitglied der KV Berlin erhielt eine zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung, während ein Versicherungsmitarbeiter zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt wurde. Den beiden Männern wurde vorgeworfen, vor über einem Jahrzehnt Patientenakten manipuliert zu haben, um überhöhte Zahlungen zu erschleichen.

Das System begann im Jahr 2015, wobei die Staatsanwaltschaft den beiden Angeklagten vorwarf, verschlüsselte medizinische Diagnosen verfälscht zu haben. Durch diese Änderungen konnte die KV Berlin höhere Zuweisungen aus einem gesetzlichen Krankenversicherungsfonds erhalten. Ermittler prüften auch Vorwürfe aus dem Jahr 2014, fanden jedoch keine Belege dafür.

Der 62-jährige Ex-Vorstand gab zu, die Anpassungen genehmigt zu haben, da er glaubte, damit die finanziellen Schwierigkeiten der KV Berlin lindern zu können. Der 46-jährige Versicherungsangestellte sah in der Absprache hingegen eine Chance, seine Karriere voranzutreiben. Beide Männer bereicherten sich persönlich nicht durch den Betrug.

Die Staatsanwaltschaft hatte schärfere Strafen gefordert, doch das Gericht entschied sich für mildere Urteile. Die Strafe für den ehemaligen KV-Funktionär wurde zur Bewährung ausgesetzt, während der Versicherungsmitarbeiter eine Geldbuße zahlen muss. Das Urteil schließt einen Fall ab, in dem ursprünglich 85 Millionen Euro zu Unrecht ausgezahlt worden waren. Beide Angeklagten mussten keine Haftstrafe antreten, doch einer von ihnen erhielt eine Bewährungsstrafe, der andere eine finanzielle Sanktion. Die Entscheidung des Gerichts spiegelt wider, dass die Täter keine persönlichen Vorteile aus der Affäre zogen.

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