24 March 2026, 20:05

Berliner Buchhandlung verklagt Kulturminister wegen Extremismus-Vorwürfen

Titelbild eines alten Buches namens 'Berliner Leben' mit einer Gruppe von Menschen in einer feierlichen Umgebung und einem deutschmilitärisch anmutenden Logo.

Berliner Buchhandlung verklagt Kulturminister wegen Extremismus-Vorwürfen

Ein traditionsreiches Berliner Buchgeschäft verklagt Deutschlands Kulturminister wegen angeblicher Verleumdung. Die linke Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel, bekannt für ihr politisches und philosophisches Sortiment, war von der Shortlist für den Deutschen Buchhandlungspreis 2026 gestrichen worden, nachdem Wolfram Weimer ihr Verbindungen zu Extremismus vorgeworfen hatte. Die Betreiber des Ladens haben nun einen Eilantrag eingereicht, um seine Äußerungen anzufechten.

Der Streit begann, als Weimer die Buchhandlung von der Preisvergabe ausschloss und "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" als Begründung anführte. Zur schwankenden Weltkugel, 2002 als Teil des linken Schwarze Risse-Kollektivs gegründet, spezialisiert sich auf Politik, Philosophie und Psychoanalyse. Später erklärte Weimer der Zeit, steuerfinanzierte Preise dürften nicht an "politische Extremisten" vergeben werden.

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Die Anwälte der Buchhandlung forderten eine Unterlassungserklärung, doch Weimer lehnte ab. Daraufhin reichten die Betreiber einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht ein (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26), um zu verhindern, dass die Regierung sie als Extremisten brandmarkt. Ein Sprecher des Ministers verteidigte die Aussagen mit dem Hinweis, Beamte müssten solche Bewertungen frei treffen dürfen.

Bisher wurden keine konkreten Bücher oder Veranstaltungen mit dem Vorwurf in Verbindung gebracht. Das Gericht hat den Antrag bestätigt, ein Termin für eine Entscheidung steht jedoch noch aus.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die Frage, ob Weimers Äußerungen berechtigt oder ehrverletzend waren. Ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts könnte klären, wo die Grenzen staatlicher Kritik an Kultureinrichtungen liegen. Bis dahin bleibt die Buchhandlung von der Preisvergabe ausgeschlossen – und der Fall geht weiter.

Quelle