Bayerns Gericht stoppt geplante Touristenabgabe für München und Co.

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Bayerns Gericht stoppt geplante Touristenabgabe für München und Co.
Bayerns höchstes Gericht hat eine geplante Touristenabgabe der Städte München, Augsburg und Regensburg gestoppt. Mit dem Urteil bestätigten die Richter ein Verbot der Landesregierung und wiesen damit eine Klage der Kommunen ab. Wirtschaftsverbände begrüßten die Entscheidung, da sie höhere Kosten für Besucher befürchteten.
Der Verfassungsgerichtshof wies die Klage der drei Städte zurück, die argumentiert hatten, das Verbot verletze ihre finanzielle Selbstständigkeit. Die Richter sahen jedoch keinen Verstoß gegen die kommunale Autonomie.
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter verurteilte das Urteil scharf. Er betonte, solche Abgaben generierten Einnahmen, ohne die Einwohner zu belasten. Die Mittel könnten lokale Dienstleistungen und die Infrastruktur stärken, so Reiter.
Unterdessen unterstützte der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (BHG) die Gerichtsentscheidung. Der Verband warnte, zusätzliche Gebühren würden die Übernachtungspreise in die Höhe treiben und Gäste abschrecken. In mehreren anderen Bundesländern sind Touristenabgaben bereits üblich, doch die bayerische Landesregierung hält an ihrer Ablehnung fest.
Das Urteil verschließt München und den anderen Städten eine neue Einnahmequelle. Sie müssen sich nun auf bestehende Finanzquellen verlassen. Das landesweite Verbot von Touristenabgaben bleibt damit vorerst bestehen.

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