Bayern verschärft Regeln: Bis zu 1.000 **Euro** Strafe für störende Kommunalpolitiker

Wie Gemeinden in Zukunft die Zügel straffer halten können - Bayern verschärft Regeln: Bis zu 1.000 **Euro** Strafe für störende Kommunalpolitiker
Wie Kommunen künftig strenger durchgreifen könnten
Wie Kommunen künftig strenger durchgreifen könnten
Wie Kommunen künftig strenger durchgreifen könnten
- Dezember 2025, 03:31 Uhr
Neue Regelungen in Bayern ermöglichen es Kommunalvertretungen, störende Mitglieder mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro zu belegen. Die 2024 vom Bayerischen Innenministerium eingeführten Änderungen sollen für mehr Ordnung in Sitzungen sorgen. Zudem erhalten die Kommunen die Befugnis, Veranstaltungen mit extremistischem Inhalt zu untersagen.
Der überarbeitete Gemeindeordnung gibt Bürgermeister:innen und Ratsvorsitzenden die Möglichkeit, unruhige Politiker:innen zu sanktionieren. Bei erstmaligen Verstößen drohen 500 Euro Strafe, Wiederholungstäter:innen können mit dem vollen Betrag von 1.000 Euro belangt werden. Jede Geldbuße muss zuvor durch eine Mehrheit im Rat beschlossen werden.
Die neuen Bestimmungen treten in diesem Jahr in Kraft und stärken die Handlungsmöglichkeiten bayerischer Kommunen bei Sitzungen und öffentlichen Veranstaltungen. Sowohl Bußgelder als auch Veranstaltungsverbote unterliegen einer sorgfältigen Prüfung; bei Streitfällen können Gerichte angerufen werden. Die Reform zielt darauf ab, Extremismus einzudämmen und die Ordnung in der Kommunalpolitik zu wahren.

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