24 May 2026, 14:12

Autor siegt gegen Strafbefehl – doch Paragraf 188 bleibt umstritten

Beleidigungen gegen Politiker

Autor siegt gegen Strafbefehl – doch Paragraf 188 bleibt umstritten

Ein deutscher Autor hat einen juristischen Sieg errungen, nachdem er vor vier Jahren wegen einer Beleidigung des Politikers Philipp Amthor in einem Tweet zu einer Strafe verurteilt worden war. Das Verfahren, das auf Grundlage von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs eingeleitet worden war, wurde eingestellt – doch der Schriftsteller warnt nun, dass normale Bürger ohne juristisches Fachwissen weiterhin ungerechten Sanktionen ausgesetzt sein könnten. Zwar endete der Prozess zugunsten des Autors, doch bleiben Bedenken hinsichtlich der weiteren Auswirkungen solcher Strafverfolgungen bestehen.

Der Streit begann, als der Autor Amthor auf Twitter als „rassistischen Arschloch“ bezeichnete. Der Kommentar erfolgte, nachdem der Politiker gewarnt hatte, Geflüchtete würden das deutsche Sozialsystem ausnutzen. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren nach Paragraf 188 ein, einem Gesetz, das es dem Staat ermöglicht, auch ohne formelle Anzeige des Opfers tätig zu werden. Gegen den Autor wurde zunächst ein Strafbefehl über 90 Tagessätze verhängt.

Das Verfahren wurde später eingestellt, doch der Autor argumentiert, dass die meisten Menschen nicht wüssten, wie man gegen solche Bescheide vorgehen könne. Mehr als die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden auf diese Weise erledigt – oft, ohne dass die Beschuldigten jemals vor einem Richter erscheinen. Wird innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt, wird das Urteil automatisch rechtskräftig.

Der Autor fordert nun die Abschaffung von Paragraf 188 und bezeichnet das Gesetz als „tiefgreifend fehlerhaft“. Er behauptet, es beschneide nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern schüre auch den Hass auf Politiker, indem es aus kleinen Auseinandersetzungen staatlich betriebene Strafverfahren mache. Auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat die Regelung kritisiert und damit der Debatte weiteren Nachdruck verliehen.

Amthors Team hatte zuvor erklärt, die Äußerungen des Autors hätten die öffentliche Arbeit des Politikers „erheblich beeinträchtigt“. Der Politiker selbst erstattete jedoch keine Anzeige, sodass die Staatsanwaltschaft aus eigenem Antrieb handelte.

Der gerichtliche Erfolg des Autors unterstreicht die anhaltenden Bedenken gegenüber Paragraf 188 und dessen Anwendung in Strafbefehlen. Mit einer Verjährungsfrist von fünf Jahren und schärferen Strafen als bei gewöhnlichen Beleidigungstatbeständen argumentieren Kritiker, dass das Gesetz vor allem diejenigen unverhältnismäßig hart treffe, die über keine rechtlichen Mittel verfügen. Der Fall könnte eine genauere Prüfung der Frage nach sich ziehen, wie Deutschland mit Meinungsdelikten umgeht.

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