04 March 2026, 21:07

ABDA fordert harte Strafen für illegale Medikamenten-Rabatte in Apotheken

Eine alte deutsche Postkarte in sehr gutem Zustand mit einer Briefmarke und der Aufschrift "Konzert-Luger-Konferenz-Kommunikation" sowie der Nummer "174097".

ABDA fordert harte Strafen für illegale Medikamenten-Rabatte in Apotheken

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) schlägt schärfere Strafen für Versandapotheken vor, die illegale Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente anbieten. Nach dem neuen Vorschlag könnten Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Zudem fordert der Verband klarere Regelungen, um einheitliche Arzneimittelpreise in der Branche durchzusetzen.

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Die ABDA setzt sich für ein rechtliches Rahmenwerk ein, das Rabatte, Boni oder ähnliche Anreize für verschreibungspflichtige Arzneimittel verbietet. Begründet wird dies damit, dass einheitliche Preise fairen Wettbewerb sichern und die Qualität der Patientenversorgung schützen.

Darüber hinaus soll die bestehende Vertragsstrafenregelung in offizielle Bußgelder umgewandelt werden. Diese würden im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert und vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) durchgesetzt. Apotheken, die gegen die Vorschriften verstoßen, könnten sogar vorübergehend ihren Anspruch verlieren, Versicherte zu beliefern – bis alle Strafen beglichen sind.

Obwohl die ABDA auf die Problematik illegaler Rabattaktionen hinweist, wurden bisher keine konkreten Fälle oder Zahlen zu betroffenen Apotheken – auch nicht zu jenen mit Sitz in den Niederlanden – öffentlich genannt.

Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Aufsicht zu verschärfen und Schlupflöcher bei der Preisgestaltung von verschreibungspflichtigen Medikamenten zu schließen. Sollten die neuen Bußgelder und Kontrollmechanismen eingeführt werden, gelten sie für alle in Deutschland tätigen Apotheken. Die ABDA betont, dass strengere Regularien notwendig seien, um faire und sichere pharmazeutische Dienstleistungen zu gewährleisten.